Die Zahl der reitbegeisterten Pferdesportler nimmt von Jahr zu Jahr zu. Ein großer Teil dieser Nachwuchsreiter erwirbt auch nach mehr oder weniger langem Unterricht auf Fremdpferden ein eigenes Pferd.
Die Privathaftpflichtversicherung deckt Schäden ab, wenn jemand schuldhaft das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines Anderen widerrechtlich verletzt. Die Tierhalterhaftpflicht betrifft nur Risiken, die den Versicherungsnehmer treffen -und dabei auch nur solche Risiken, die mit der Eigenschaft als Halter oder Hüter des Tieres zusammenhängen.